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Mitgliederversammlung

Laut Satzung ist die Mitgliederversammlung das höchste Organ des Turnvereins. Sie wählt den Vorstand, der den Verein vertritt und legt die Satzungen fest, nach denen sich der Vorstand richten muss.

Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird nach §14 jedes Jahr innerhalb der ersten drei Monate abgehalten. Alle Vorstandsmitglieder werden nach §10 auf zwei Jahre gewählt.

Außer den Wahlen dient die Mitgliederversammlung zum Austausch zwischen den Abteilungen und den Mitgliedern. Dazu berichtet jede Abteilung der Versammlung über ihr vergangenes Jahr.

Berichte abgehaltener Mitgliederversammlungen