Beitragsordnung

des Turnvereins 1894 Nieder-Beerbach e.V.

Vorschlag zur Mitgliederversammlung am 22.03.2026

§1 Beitragshöhe

Monatlicher Mitgliedsbeitrag pro Familie
1 Mitglied12€
2 Mitglieder20€
ab 3 Mitglieder26€
gültig seit 1. Januar 2023

Die Staffelung der Mitgliedsbeiträge gilt nur für Partner*innen und ihre minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder oder Großeltern zählen als eigenständige Familien.

§2 Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag wird vierteljährlich im Nachhinein erhoben.

Der Einzug erfolgt jeweils zum Ende eines Quartals im SEPA-Lastschriftverfahren.

§3 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren.

Mit der Aufnahme in den Verein verpflichtet sich das Mitglied, dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen zu erteilen. Die Erteilung des Mandats ist Bestandteil des Aufnahmeantrags.

Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.

Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand eine abweichende Zahlungsweise zulassen.

§4 Kosten bei Rücklastschriften

Kann eine Lastschrift aufgrund fehlender Kontodeckung, falscher Bankdaten oder eines Widerrufs des Mandats nicht eingelöst werden, hat das Mitglied die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren und Bearbeitungskosten zu tragen.

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Gemäß der Vereinssatzung ist ein Austritt aus dem Turnverein 1894 Nieder-Beerbach e. V. nur zum Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember) möglich.

Die Kündigung muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Sie muss 4 Wochen vor Vereinsaustritt erfolgen.